Schon bald nach In-Kraft-Treten des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (1893) erachteten fast alle Bahnen der Vertragsstaaten eine engere Zusammenarbeit für die praktische Umsetzung der Konvention als unumgänglich. Trotzdem dauerte es noch zehn Jahre bis zur Gründung des Internationalen Eisenbahntransportkomitees.
Die Organisation hatte insbesondere die einheitliche Anwendung des Übereinkommens zum Ziel (1928 trat auch jenes über die Beförderung von Personen und Gepäck in Kraft).
Zu diesem Zweck erarbeitete das CIT Bestimmungen zur Ergänzung oder Erläuterung der Rechtstexte, regelte über Abkommen die Rechtssbeziehungen unter den Bahnen und schuf für das Personal die erforderlichen Dienstvorschriften.
Bei den Revisionen trug das CIT massgeblich zur Rechtsentwicklung bei.
Bis 1914 waren dei Österreichischen Staatsbahnen geschäftsführendes Unternehmen, ab 1921 die Schweizerischen Bundesbahnen.
Die beiden Weltkriege und andere politische Ereignisse des 20. Jahrhunderts störten die Anwendung des internationalen Eisenbahntransportrechts erheblich. Sobald es jeweils die Umstände erlaubten, engagierte sich aber das CIT gemeinsam mit anderen internationalen Gremien für eine Wiederherstellung der Rechtssicherheit.
Die politische, wirtschaftliche, technische und rechtliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte führte zu einer Ausweitung der Verbandsaktivitäten und gipfelte am Ende des letzten Jahrhunderts in der bedeutsamsten Reform des internationalen Eisenbahntransportrechts.