Das AIM
Das Abkommen AIM regelt die Beziehungen zwischen den Beförderern. Es enthält insbesondere einheitliche Regeln über die Abrechnung und Verteilung von Entschädigungen für Transportschäden zwischen aufeinander folgenden Beförderern im internationalen Eisenbahngüterverkehr. Es dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchführung dieses Verkehrs und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern. Zugleich berücksichtigt das Abkommen die Verpflichtung und das Interesse der Eisenbahnunternehmen, sich wirtschaftlich zu verhalten und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.
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29. Juni 2020