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Legal expertise
for the benefit of the railways

Das AIM

Das Abkommen AIM regelt die Beziehungen zwischen den Beförderern. Es enthält insbesondere einheitliche Regeln über die Abrechnung und Verteilung von Entschädigungen für Transportschäden zwischen aufeinander folgenden Beförderern im internationalen Eisenbahngüterverkehr. Es dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchführung dieses Verkehrs und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern. Zugleich berücksichtigt das Abkommen die Verpflichtung und das Interesse der Eisenbahnunternehmen, sich wirtschaftlich zu verhalten und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.

Dokumente

AIM
1. Januar 2021

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)

Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.

Unternehmen, die das AIM anwenden

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Januar 2021

50 Seiten

Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS

Amendment 1 AIM
1. Januar 2021

Nachtrag 1 zum AIM

Dokument mit jenen Seiten des AIM, welche durch den Nachtrag Nr. 1 ersetzt werden.

31 Seiten

AIM
1. Juli 2016

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)

Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.

Unternehmen, die das AIM anwenden

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2016

56 Seiten

Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS unter Verwendung des Frachtbriefs CIM/SMGS und der Tatbestandsaufnahme CIM/SMGS

AIM
1. Juli 2019

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)

Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.

Unternehmen, die das AIM anwenden

Gültig ab 1. Juli 2019 / Stand 1. Juli 2019

52 Seiten

Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS

Amendment 9 AIM
1. Juli 2016

Nachtrag 9 zum AIM

Dokument mit jenen Seiten des AIM, welche durch den Nachtrag Nr. 9 ersetzt werden.

12 Seiten

Hinweis
29. Juni 2020

Ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.