Das Abkommen AIM regelt die Beziehungen zwischen den Beförderern und enthält insbesondere einheitliche Regeln über die Abrechnung und Verteilung von Entschädigungen zwischen aufeinander folgenden Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr. Es dient der einfachen, schnellen und kostengünstigen Durchführung dieses Verkehrs und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern. Zugleich berücksichtigt das Abkommen die Verpflichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu wirtschaftlichem Verhalten und ihr Interesse an der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit.
Das AIM
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Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)
Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.
Unternehmen, die das AIM anwenden
Gültig ab 1. Juli 2019
52 Seiten
Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)
Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.
Unternehmen, die das AIM anwenden
Gültig ab 1. Juli 2019
52 Seiten
Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS
Hinweis: ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.


Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)
Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.
Unternehmen, die das AIM anwenden
Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2016
56 Seiten
Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS unter Verwendung des Frachtbriefs CIM/SMGS und der Tatbestandsaufnahme CIM/SMGS

Abkommen über die Beziehungen zwischen den Beförderern im internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (AIM)
Vorschriften für die Beziehungen zwischen den Beförderern, insbesondere für die Verteilung von uneinbringlichen Gebühren und ausbezahlten Entschädigungen.
Unternehmen, die das AIM anwenden
Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2016
56 Seiten
Anlage 1: Provisorische Berechnung der Lieferfrist - Formular AIM 1
Anlage 2: Anteilsübersicht - Formular AIM 2
Anlage 3: Verzeichnis der Entschädigungsanteile - Formular AIM 3
Anlage 4: Selbstständige Erledigung eines Erstattungsgesuches
Anlage 5: Regelungsvorschlag
Anlage 6: Unterschiedsberechnung
Anlage 7: Auftrag zur Verrechnungsbestätigung
Anlage 8: Verzeichnis der Erstattungen
Anlage 9: Anschriften der Dienststellen, welchen die Behandlung von Reklamationen obliegt
Anlage 10: Reklamationsbehandlung CIM/SMGS unter Verwendung des Frachtbriefs CIM/SMGS und der Tatbestandsaufnahme CIM/SMGS