Wagenverwendung
Auf dieser Seite finden Sie, die für den Vertrag über die Verwendung von Wagen geltenden Rechtstexte sowie die Produkte des CIT, die zur einfacheren Anwendung dieser Texte auf Unternehmensebene ausgearbeitet worden sind.
Gesetzgebung - CUV
Die Einheitlichen Rechtsvorschriften CUV finden Anwendung, wenn ein Eisenbahnunternehmen Wagen verwendet, die ihm nicht gehören, und es mit dem Halter dieser Wagen einen Vertrag über deren Verwendung abschliesst. Die ER CUV beschränken sich auf die Regelung der Kernpunkte des Vertrags und lassen eine grosse Vertragsfreiheit.
Vertragliche Grundlagen - AVV
Beim Allgemeinen Vertrag über die Verwendung von Güterwagen (AVV) handelt es sich um einen multilateralen Vertrag. Er definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Wagenhalter und verwendende Eisenbahnverkehrsunternehmen) bei der Nutzung von Wagen als Beförderungsmittel.
AVV-Büro
Aufgabe des AVV-Büros ist die Verwaltung des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (AVV). Der Sitz des AVV-Büros befindet sich in Brüssel.
http://www.gcubureau.org/
Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV)
Das durch das CIT herausgegebene Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV) gilt für die (gemäss Artikel 14 AVV) mit einem Wagenbrief erfolgende Beförderung leerer Wagen. Es enthält sämtliche Modalitäten zur Anwendung des Wagenbriefs und der anderen Dokumente für die Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel.
Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT)
Das Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT) bezweckt hauptsächlich, die Behandlung des Wagenbriefs und der anderen Dokumente für die Beförderung von leeren Wagen, insbesondere im Fall von ausserordentlichen Vorkommnissen (nachträgliche Verfügungen, Beförderungshindernisse, Übergabehindernisse, Verkehrsbeschränkungen usw.), in der Beziehung zwischen den verwendenden Eisenbahnverkehrsunternehmen einheitlich zu regeln.
Dokumente
29. Juni 2020