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Legal expertise
for the benefit of the railways

Wagenverwendung

Auf dieser Seite finden Sie, die für den Vertrag über die Verwendung von Wagen geltenden Rechtstexte sowie die Produkte des CIT, die zur einfacheren Anwendung dieser Texte auf Unternehmensebene ausgearbeitet worden sind.

Gesetzgebung - CUV

Die Einheitlichen Rechtsvorschriften CUV finden Anwendung, wenn ein Eisenbahnunternehmen Wagen verwendet, die ihm nicht gehören, und es mit dem Halter dieser Wagen einen Vertrag über deren Verwendung abschliesst. Die ER CUV beschränken sich auf die Regelung der Kernpunkte des Vertrags und lassen eine grosse Vertragsfreiheit.

Vertragliche Grundlagen - AVV

Beim Allgemeinen Vertrag über die Verwendung von Güterwagen (AVV) handelt es sich um einen multilateralen Vertrag. Er definiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Wagenhalter und verwendende Eisenbahnverkehrsunternehmen) bei der Nutzung von Wagen als Beförderungsmittel.

AVV-Büro

Aufgabe des AVV-Büros ist die Verwaltung des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (AVV). Der Sitz des AVV-Büros befindet sich in Brüssel.
http://www.gcubureau.org/

Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV)

Das durch das CIT herausgegebene Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV) gilt für die (gemäss Artikel 14 AVV) mit einem Wagenbrief erfolgende Beförderung leerer Wagen. Es enthält sämtliche Modalitäten zur Anwendung des Wagenbriefs und der anderen Dokumente für die Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel.

Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT)

Das Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT) bezweckt hauptsächlich, die Behandlung des Wagenbriefs und der anderen Dokumente für die Beförderung von leeren Wagen, insbesondere im Fall von ausserordentlichen Vorkommnissen (nachträgliche Verfügungen, Beförderungshindernisse, Übergabehindernisse, Verkehrsbeschränkungen usw.), in der Beziehung zwischen den verwendenden Eisenbahnverkehrsunternehmen einheitlich zu regeln.

Dokumente

CUV
1. Juli 2015

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr (CUV) – Anhang D zum COTIF

Dreisprachiger Wortlaut der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUV.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Juli 2015

8 Seiten

GTW-CIT
1. Januar 2019

Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT)

Einheitliche Bestimmungen für die Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel. Unternehmen, die das GTW-CIT anwenden.

Gültig ab 1. Januar 2017 - Stand 1. Januar 2019

96 Seiten

Anlage 1a: Checkliste für den Vertrag über den elektronischen Austausch von Daten des Wagenbriefs (Checkliste EDI-Vertrag)
Anlage 1b: Funktionelle und rechtliche Anforderungen für den elektronischen Wagenbrief
Anlage 2a: Blatt 2a eines CUV-Wagenbriefs mit einem Zusatzblatt für Transitstrecke (Muster)
Anlage 2b: Blatt 2a eines CUV-Wagenbriefs Kombinierter Verkehr mit einem Zusatzblatt für Transitstrecke (Muster)
Anlage 3: Kontroll-Etikette
Anlage 4: Erläuterungen zur Verwendung der Frankaturrechnung
Anlagen 5-13: Vorbehalten
Anlage 14: Wagenzettel - Formular CIT 14
Anlagen 15-16: Vorbehalten
Anlage 17: Behandlung des Wagenbriefs und der Begleitpapiere bei Änderung der Beförderung und
bei Beförderungs- oder Übergabehindernissen
Anlage 18: Begleitschein - Formular CIT 18
Anlagen 19-21: Vorbehalten
Anlage 22: Änderungsanzeige - Formular CIT 22
Anlage 23: Wagenliste - Verwendung bei ausgesetzten Wagen
Anlage 24: Vorbehalten
Anlage 25: Mitteilung von Verkehrsbeschränkungen

GLW-CUV
1. Januar 2017

Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV)

Anwendungsbestimmungen des Wagenbriefes CUV und der anderen Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel

Gültig ab 1. Januar 2017 / Stand 1. Januar 2017

88 Seiten

Anlage 1: Funktionelle und rechtliche Anforderungen für den elektronischen Wagenbrief
Anlage 2: Erläuterungen zum Inhalt des Wagenbriefes
Anlage 3: Verzeichnis der Kosten
Anlage 4: CUV-Wagenbrief – Regelungen und Empfehlungen
Anlage 4a: Muster CUV-Wagenbrief
Anlage 4b: Muster CUV-Wagenbrief Kombinierter Verkehr
Anlage 5: Erläuterungen zum Inhalt der Wagenliste
Anlage 6: Frankaturrechnung
Anlage 7: Nachträgliche Verfügung - Formular CIT 7
Anlage 8: Benachrichtigung über ein Beförderungshindernis - Anweisung des Absenders - Formular CIT 8
Anlage 9: Benachrichtigung über ein Übergangshindernis - Anweisung des Absenders - Formular CIT 9
Anlage 10: Währungsbezeichnungen und Codes

Amendment 1 GTW-CIT
1. Januar 2019

Nachtrag Nr 1 zum GTW-CIT

 

Das Dokument enthält die Seiten des GTW-CIT, welche mit Nachtrag Nr. 1 ersetzt werden.

12 Seiten

GLW-CUV
1. Januar 2016

Handbuch CUV-Wagenbrief (GLW-CUV)

Anwendungsbestimmungen des Wagenbriefes CUV und der anderen Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel.

Gültig ab 1. Juli 2006 / Stand 1. Januar 2016

78 Seiten

Anlage 1: Erläuterungen zum Inhalt des Wagenbriefes
Anlage 2: Verzeichnis der Kosten
Anlage 3a: CUV-Wagenbrief (Muster)
Anlage 3b: CUV-Wagenbrief Kombinierter Verkehr (Muster)
Anlage 4: Frankaturrechnung
Anlage 5: Erläuterungen zum Inhalt der Wagenliste
Anlage 6: Vorbehalten
Anlage 7: Nachträgliche Verfügung - Formular CIT 7
Anlage 8: Benachrichtigung über ein Beförderungshindernis - Anweisung des Absenders - Formular CIT 8
Anlage 9: Benachrichtigung über ein Übergangshindernis - Anweisung des Absenders - Formular CIT 9

GTW-CIT
1. Januar 2017

Handbuch Wagenverkehr des CIT (GTW-CIT)

Einheitliche Bestimmungen für die Beförderung von leeren Wagen als Beförderungsmittel.

Gültig ab 1. Januar 2017 / Stand 1. Januar 2017.

94 Seiten

Anlage 1a: Checkliste für den Vertrag über den elektronischen Austausch von Daten des Wagenbriefs (Checkliste EDI-Vertrag)
Anlage 1b: Funktionelle und rechtliche Anforderungen für den elektronischen Wagenbrief
Anlage 2a: Blatt 2a eines CUV-Wagenbriefs mit einem Zusatzblatt für Transitstrecke (Muster)
Anlage 2b: Blatt 2a eines CUV-Wagenbriefs Kombinierter Verkehr mit einem Zusatzblatt für Transitstrecke (Muster)
Anlage 3: Kontroll-Etikette
Anlage 4: Erläuterungen zur Verwendung der Frankaturrechnung
Anlagen 5-13: Vorbehalten
Anlage 14: Wagenzettel - Formular CIT 14
Anlagen 15-16: Vorbehalten
Anlage 17: Behandlung des Wagenbriefs und der Begleitpapiere bei Änderung der Beförderung und
bei Beförderungs- oder Übergabehindernissen
Anlage 18: Begleitschein - Formular CIT 18
Anlagen 19-21: Vorbehalten
Anlage 22: Änderungsanzeige - Formular CIT 22
Anlage 23: Wagenliste - Verwendung bei ausgesetzten Wagen
Anlage 24: Vorbehalten
Anlage 25: Mitteilung von Verkehrsbeschränkungen

Amendment 13 GLW-CUV
1. Januar 2016

Nachtrag 13 zum GLW-CUV

Dokument mit jenen Seiten des GLW-CUV, welche durch den Nachtrag Nr. 13 ersetzt werden.

8 Seiten

Hinweis
29. Juni 2020

Ältere Versionen können beim Generalsekretariat des CIT bezogen werden.